• 1. Generelle Bedingungen Online Marketing Dienstleistungen
    • (1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer Dienstleistungen im Bereich des Internet-Marketings und der Suchmaschinenoptimierung vereinbaren. Die Leistungsbeschreibung und der Preis sind im Auftrag definiert.
    • (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.
    • (3) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nötig sind.
    • (4) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook oder Google, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das für den Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Auftragnehmer beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer aber nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Werbeleistung auch jederzeit abrufbar ist.
    • (5) Der Auftragnehmer haftet auch nicht für etwaige Rechtschreibfehler in Werbeanzeigen und etwaige falsche Ziel-Verlinkungen.
  • 2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    • (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden. Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.
    • (2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
    • a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt, .pdf, …).
    • b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
  • 3. Termine
    • (1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
    • (2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und den Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    • (3) Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 4. Nutzungsrechte
    • (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber, die gemäss Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
  • 5. Bedingungen bei laufender Betreuung
    • (1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.
    • (2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
  • 6. Vergütung
    • (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die in diesem Auftrag definierten Leistungen.
    • (2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.
    • (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.
    • (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  • 7. Gewährleistung und Haftung
    • (1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
    • (2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing Maßnahmen.
    • (3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) der europäischen Union durch den Auftraggeber. Anbieter von «Social-Media-Kanälen» verarbeiten personenbezogene Daten. Der Auftraggeber informiert Besucher seiner Website rechtskonform in seiner Datenschutzerklärung.
    • (4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
    • (5) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers beträgt ein Jahr.
  • 8. Kündigung
    • (1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag nachhaltig verletzt.
    • (2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.
    • (3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
  • 9. Schlussbestimmungen
    • (1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    • (2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäfts-bedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
    • (3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers.